Montag, 18. Juni 2018 um 18 Uhr | Gedenkveranstaltung

»Aktion Arbeitsscheu Reich«

Gedenkort Arbeitshäuser Rummelsburg
Hauptstraße 8, 10317 Berlin 

 

2018 jährt sich die vom NS-Regime 1938 durchgeführte „Aktion Arbeitsscheu Reich“ zum 80. Mal. Im April und Juni 1938 wurden im gesamten Reichgebiet über 10.000 Menschen von der Gestapo und der Kriminalpolizei als so genannte Asoziale verhaftet, unter ihnen Obdachlose, Prostituierte aber auch Sinti und Roma sowie jüdische Bürgerinnen und Bürger. Schon im Dezember 1937 wurde sie vom Reichsinnenministerium mit dem „Grundlegenden Erlass über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vorbereitet.

Die „Juni-Aktion“ fand zwischen dem 13. und 18. Juni 1938 statt. Einer der Sammelorte der Aktion war das ehemalige Arbeitshaus Rummelburg. In der damaligen städtischen Fürsorgeeinrichtung wurden staatliche Akteure und die Polizei zu Vollstreckern der faschistischen Ideologie, womit das „Undeutsche“ aus dem „Volkskörper“ entfernt werden sollte.

Von hier aus verschleppten die Nationalsozialisten Hunderte in Konzentrationslager, wo sie einen schwarzen Winkel tragen mussten, der sie in der Gefangenenhierarchie auf die unterste Stufe stellte. Eine spätere Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus wurde ihnen in Ost- und Westdeutschland verwehrt.

Mit einer Gedenkveranstaltung erinnert der Bezirk Lichtenberg am 18. Juni 2018, um 18.00 Uhr an dieses historische Geschehen. Es sprechen:                    

Daniel Tietze, Staatssekretär für Integration

Michael Grunst, Bezirksbürgermeister Lichtenberg

Sabine Werth, Vorsitzende der Berliner Tafel e.V.

Thomas Irmer, Historiker

 

Hintergrund

Der Begriff „asozial“ wurde in der NS-Zeit benutzt, um Menschen mit sozial abweichendem Verhalten, Kranke, Bettler oder Prostituierte zu stigmatisieren und zu verfolgen. Auch jüdische Bürgerinnen und Bürger gelangten während dieser Verhaftungsaktion in Schutzhaft. Es genügte dafür geringfügige Vergehen oder ihnen unterstelle Anschuldigungen. Das gleiche traf für Sinti und Roma zu, denen von sogenannten Rassenhygienikern angeborene kriminelle Eigenschaften zugeschrieben wurden. So fielen auch sie der mit dem Erlass eingeleiteten Verhaftungswelle zum Opfer.

Noch ist die Bezeichnung „Asoziale“ ein in der Alltagssprache und in Abwandlungen genutzter Begriff, der zur Herabsetzung von Personen eingesetzt wird. Von Obdachlosigkeit, Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes oder sozialen Halts sind nachweislich auch gegenwärtig Tausende Menschen in Berlin betroffen. Der Sozialstaat steht zunehmend vor Herausforderungen, die mit Hilfe von Ehrenamtlichen und unabhängigen Organisationen, wie den Essenstafeln, gelindert, aber nicht bewältigt werden können. Der Hinweis auf die Existenz einer ganzen Gruppe am Rande der Gesellschaft Lebender soll auch auf das aktuelle Problem der Marginalisierung aufmerksam machen.  Der weiterhin verwendete abwertende Begriff steht in einer Kontinuität mit Auffassungen, die schon einmal Schwache, Bedürftige oder als abweichend Betrachte aus der Gesellschaft ausschloss.

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