Person des Monats Juni

Hans Christoph von Röbel – Rittergutsbesitzer und Lehnsherr von Hohenschönhausen, „Oberster Kommissarius des Niederbarnimschen Kreises“

10. Juni 1603 - 24. April 1671

Hans Christoph von Röbel, der am 10. Juni 1603 geboren wurde, und dessen Geburtstag sich in diesem Jahr zum 415. Mal jährt, entstammt einem alten märkischen Adelsgeschlecht, das sowohl in Mecklenburg als auch in Brandenburg über Landbesitz verfügte. Nach dem Landbuch Karls IV. hatten die Röbels schon 1375 Güter in Barnim, und zwar in Blankenburg, Karow, Buch und Falkenberg. Die erste Erwähnung des Namens Röbel, der sich von einem am Müritzsee gelegenen Ort in Mecklenburg ableitet, stammt aus einer Urkunde des Bischofs Heinrich I. aus dem Jahr 1256. Um 1480 erhielten die Vettern Tamme und Alexander von Röbel in Hohenschönhausen vier Hufen Land und eigene Rechte, ab 1499 war ein Hans von Röbel in Hohenschönhausen ansässig. Sowohl er, als auch sein Sohn Achim sorgten dafür, dass bis zum Jahr 1536 die Familie den gesamten Ort als Lehen von Kurfürst Joachim II. erhielt.

In einem Lehnsbrief vom 5. März 1628 wurde Hans Christoph von Röbel die Verantwortung für die Besitzungen dieses Zweiges der Familie übertragen. Zu dieser Zeit wütete der Dreißigjährige Krieges (1618-1648), von dem auch Hohenschönhausen nicht verschont blieb. Mehrmals zogen plündernde Truppen durch den Ort. Nach dem Ende des Krieges waren von den 10 vorhandenen Bauernstellen nur noch 3 besetzt. Das brachte für den Gutsbesitzer Hans Christoph von Röbel erhebliche wirtschaftliche Probleme. Um diese schwierige Zeit zu überstehen und das Rittergut zu retten, sah er sich gezwungen, einen Teil seines Landbesitzes in anderen Orten zu verkaufen. Zudem hatte er auch finanzielle Verpflichtungen gegenüber seiner weitläufigen Familie, die zu erfüllen waren. Um allen Forderungen nachkommen zu können, häufte er einen ganzen Berg von Schulden an.

Unter seinen Standesgenossen hatte Hans Christoph von Röbel ein hohes Ansehen. Die Ritterschaft Niederbarnims schlug 1663 vor, ihn zum Nachfolger des verstorbenen Kommissars Heinrich Wilhelm von Krummensee zu ernennen. Er erklärte sich bereit, dieses Amt, das heute dem eines Landrates entsprechen würde, anzunehmen. Am 17. Juni 1663 bestätigte der Kurfürst ihn im Amt. Bei Gustav Berg heißt es dazu: „Als Ober-Kommissarius hat er es wohl verstanden, die Belange des Adels und der übrigen Kreisbewohner zu vertreten, wie er es auch nicht versäumte, seine eigenen wahrzunehmen.“ Er soll sich das Lehen über einige „wüste“ Bauernhöfe gesichert haben, wobei hervorzuheben ist, dass zu damaliger Zeit zu jedem Bauernhof 4 Hufen Land gehörten, was heute etwa 30 Hektar entspräche.

Nach dem Gothaschen Genealogischen Taschenbuch der Uradligen Häuser von 1917 war Hans Christoph von Röbel zwei Mal verheiratet. Aus der ersten Ehe mit Barbara Sabina von Pfuel ging der Sohn Christian Dietrich von Röbel, geb. 1639 in Hohenschönhausen, gest. 1723 in Hemsendorf. Mit seiner zweiten Ehefrau, Maria Hypolita von der Hagen, die er am 9. März 1647 heiratete, hatte er zwei weitere Kinder, Erdmann Samuel und Barbara Sabine von Röbel.

[Gustav Berg nennt in seinem Manuskript „Die Röbels in Hohenschönhausen“ eine Anna Sophie geborene von Holtzendorff als seine erste Gemahlin.] Hans Christoph von Röbel starb am 24. April 1671 und wurde in der Sakristei der Kirche von Hohenschönhausen beigesetzt. Bis heute erinnert sein prächtiger Totenschild, der in der Kirche hängt, an dieses Mitglied der Familie Röbel. In der Umschrift des Totenschildes lautet sein Vorname fälschlicherweise Hans Christian (nicht Hans Christoph).

Die Inschrift des Totenschildes lautet:

„Der Hochedelgeborene Gestrenge, veste und Mannhafte Herr Hans Christian von Röbell seiner Churfürstl. Durchlaucht weilandt wohl verordter Commissaris des Niederbarnimschen Kreises Erbherr auf: Hohenschönhausen, Wartenberg und Buchholz ist geboren; Ao. 1603 den frytag nach Exaudi durch einen sanften, Seeligen todt aus der Welt gerufen den Ostermontag den 24ten April in diesem laufenden 1671 Jahr. Nachdem er es gebracht auf 67 Jahr 10 Monate 15 Tage. Gott wolle ihm geben hie in der Erden eine gute Ruhe am Jüngstentage eine Fröhliche Auferstehung.“